Jährlich fallen europaweit mehrere Millionen Tonnen Altreifen an, welche nach wie vor meist aufwendig und keineswegs umweltfreundlich entsorgt werden. Dabei bieten sich viele Möglichkeiten zum Recycling an, um die gewonnenen wertvollen Rohstoffe für neue Verwendungszwecke zu nutzen.
Ein großes Problem, stellt die Langlebigkeit der Reifen dar. Da das verwendete Gummi der Reifen nur schwer abbaubar ist, können sie lange im Boden verbleiben. Durch Recycling der Reifen, können die gewonnenen Rohstoffe für verschiedene Produkte wiederverwertet werden. Neben Schallschutzwänden oder als Isolierung für Häuser, können unter anderem auch Straßenschilder und Verkehrsleitsysteme aus den recycelten Materialien hergestellt werden.
Das Recycling von Gummireifen funktioniert anders als das von thermoplastischem Kunststoff. Es ist nicht möglich die Reifen einfach zu schmelzen. Darüber hinaus sind die Reifen so konstruiert, dass sie widerstandsfähig, zäh und langlebig sind. Diese Eigenschaften machen die stoffliche Verwertung aufwendig.
Altreifen können in ihre drei Hauptbestandteile Gummi, Stahl und Fasern zerlegt werden. Diese müssen zur Weiterverarbeitung voneinander getrennt werden. Altreifen-Aufbereitungs-Anlagen umfassen normalerweise drei Schritte:
Das fehlende wirtschaftliche Interesse wird hier zu einer Gefahr für die umweltgerechte Entsorgung und den Weg der Altreifen in hochwertige Verwertungswege, warnt Christian Kitazume vom Umweltbundesamt.
Mit 80-90% *) spielen Reifenhändler eine große Rolle bei der Rücknahme und Erfassung von alten Reifen. Pro Reifen erheben die Reifenhändler durchschnittlich 2-3 Euro Entsorgungskosten. Die Entsorgungskosten für den Reifenhandel bewegen sich hingegen bei 40-135 Euro pro Tonne. Durch den negativen Marktwert fehlt der wirtschaftliche Anreiz die alten Reifen umweltgerecht zu entsorgen.
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*) Quelle: RECYCLING magazin
– 2. bvse-Forum „Recycling von Reifen und Gummi“
Die aus den recycelten Reifen gewonnenen Rohstoffe, können in verschiedenen Produkten wiederverwendet werden, es entsteht ein geschlossener Kreislauf.
Bildquelle: Michelin
Produkte, die aus recycelten Altreifen hergestellt werden, haben außerdem viele Vorteile. So sind Liege- und Laufmatten, die in der Rinder- und Pferdehaltung eingesetzt werden, besonders robust und lange haltbar. Die stoßdämpfenden und trittsicheren Matten schützen die Klauen/Hufe der Tiere.
Die recycelten Reifen können aber auch als Brennstoffersatz in unter anderem Kraftwerken zur Energieerzeugung genutzt werden. Durch die Wiederverwertung der recycelten Rohstoffe werden weniger Ressourcen eingesetzt. Das Recycling von Reifen bietet demnach nicht nur Vorteile für die Umwelt, auch die Wirtschaft profitiert davon.
Eine weitere Möglichkeit die Reifen wiederzuverwerten, besteht darin, die Altreifen als Exportgut zu verkaufen. Vor allem Länder, die über ein gut ausgebautes Recyclingsystem verfügen, aber nicht die technischen oder finanziellen Mittal haben, um selbst zu recyceln, nutzen diese Option. Dazu gehören unter anderem Deutschland, Großbritannien, Italien und die Niederlande. In den meisten Fällen werden die Reifen an Länder in Osteuropa oder Südostasien verkauft. Dort werden sie unter anderem für die Produktion von Asphalt oder anderen Bauprojekten verwendet.
Um die Altreifen nachhaltig zu exportieren, gibt es einige Dinge zu beachten. Zunächst muss sichergestellt werden, dass der beauftragte Lieferant die Reifen in einem ordnungsgemäßen und umweltverträglichen Zustand liefert. Darüber hinaus müssen die Reifen vor dem Versand gründlich gereinigt werden. Denn zur Weiterverwertung müssen jegliche Schadstoffe beseitigt sein.
Anbei ein interessanter Artikel über den „Export von Plastikabfällen ins Ausland“.
Durch das Recycling von Altreifen können Ressourcen sowie Geld eingespart werden. Die einzelnen wieder gewonnenen Rohstoffe können zu vielen unterschiedlichen Produkten weiterverarbeitet werden und tragen damit zur künftigen Rohstoffsicherung bei. Schließlich sorgt das Reifenrecycling für eine sinkende Müllmenge und eine verringerte CO₂-Emission.
Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen (>20 Tonnen pro Jahr) sind laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) sowie der Nachweisverordnung (NachwV) zu einer elektronischen Nachweis- und Registerführung verpflichtet.
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