Ab der Version 4.06.* des eANVportal stellen wir Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, Ihre nicht mehr benötigten Dokumente DSGVO konform zu löschen. Die Löschung erfolgt immer pro Teilnehmerrolle und zugehöriger behördlicher Nummer. Hierfür haben wir die Gruppe DSGVO_Teilnehmeradmin eingeführt, welche einem Benutzer pro Teilnehmerrolle und zugehöriger behördlicher Nummer durch einen Teilnehmeradmin zugeordnet werden kann. Achtung! Ein Teilnehmeradmin kann sich selbst nicht zu einem DSGVO_Teilnehmeradmin machen. Wir empfehlen hier eventuell einen neuen dedizierten Benutzer anzulegen (dieser benötigt keine Lizenzen), dem explizit diese Berechtigungsgruppe zugeteilt wird.
Nachdem sich der Benutzer mit der Berechtigunggruppe DSGVO_Teilnehmeradmin am eANVportal angemeldet hat, kann er in der jeweiligen Teilnehmerrolle über das Menü Sonstiges den Menüpunkt Datenlöschung erreichen.
An dieser Stelle möchten wir nochmals ausdrücklich darauf Aufmerksam machen, dass diese Löschung endgültig ist.
Es gibt keine Möglichkeit diese Daten wieder herzustellen!
Wählen Sie über das Dropdown Menü das Jahr aus, für welches Sie die Dokumente endgültig löschen wollen.
Sie sehen jetzt die Spalte Anzahl Dokumente. Hier wird aufgelistet, wieviele Begleitscheine, Übernahmescheine, Nachweise und Mitteilungen aus diesem Jahr gelöscht werden.
Da wir in diesem Beispiel das Jahr 2008 gewählt haben, sind dort immer 0 Dokumente. Das liegt daran, dass die elektronische Abfall Nachweis Verordnung erst im April 2010 in Kraft getreten ist.
Damit Sie nicht aus versehen die Daten löschen, müssen Sie unbedingt folgenden Satz in das weiße Feld eintippen:
Ich bestätige hiermit
Im Anschluss klicken Sie bitte links unten auf die Schaltfläche Dokumente endgültig löschen
Sie erhalten danach die Rückmeldung Dokumente erfolgreich gelöscht.
Im Anschluß wird Ihnen noch eine Bestätigungs E-Mail zugesandt.
Stand: 02.12.2022